Satzung Prema Dhaara e.V. Plauen

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Prema Dhaara e.V.
  2. Sitz des Vereins ist Plauen.
  3. Die Vereinssprache ist Deutsch.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

  1. Der Verein Prema Dhaara e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    • die Öffentlichkeitsarbeit für die zu fördernde indischen Ananya-Niketanam-Schule in Udupi, Karnataka, Indien für bedürftige und arme Kinder aller Schichten und Religionen sowie die Vertretung und Wahrnehmung ihrer Interessen in Deutschland.
    • Unterstützung und Förderung dieser indischen Schule und deren Schüler im Allgemeinen und Pflege der Sprache, Bildung, Erziehung und Kultur im Besonderen auf der Grundlage ethischer Normen, wie Wahrheit, Liebe, Rechtes Handeln, Friede und Gewaltlosigkeit.
    • die Organisation von Zusammenarbeit mit deutschen Schulen und den Ausbau von Kontakten aller Art zwischen Indien, der indischen Bevölkerung sowie der deutschen Bevölkerung und der Bundesrepublik Deutschland.
    • die Organisation von Veranstaltungen zum Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen seiner Mitglieder sowie Schüler, Lehrer, Schulleiter indischer und deutscher Schulen.
    • die finanzielle Unterstützung dieser zu fördernden indischen Schule bei ihren vielfältigen Aufgaben und deren Schüler (etwa Schul-und Internatskosten).

Auch im Übrigen unternimmt Prema Dhaara e.V. alles, was ausschließlich dem Zweck des Vereins dienlich oder nützlich ist und auch der Förderung der Allgemeinheit und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Bevölkerung im Ausland dient, nützt und dazu beiträgt (§ 51 Abs. 2 2. Alt AO).

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.